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09.09.2026
09.09.2026
28538 Oberverwaltungsgericht Lüneburg

Erfolglose Beschwerden von nicht zu den kommunalen Direktwahlen in Niedersachsen zugelassenen Bewerbern

09.09.2026Der 10. Senat des Niedersächsischen Oberverwal­tungsgerichts hat die Beschwerden von drei Bewerbern nicht zugelassener Wahlvorschläge gegen Entscheidungen der Verwaltungsgerichte Oldenburg (Az.: 6 B 4195/26), Lüneburg (Az.: 1 B 76/26) und Göttingen (Az.: 1 B 229/26) zurückgewiesen, mit denen die Eilanträge der Bewerber auf vorläufige Zulassung zu den Landratswahlen in den Landkreisen Friesland bzw. Lüneburg bzw. zu der Bürgermeisterwahl der Stadt Herzberg am Harz jeweils abgelehnt worden waren.Weiterlesen auf www.urteile.newsLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.urteile.news
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