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27.04.2024
27.04.2024
17946 Landgericht Regensburg

Ohne Gefahr im Verzug dürfen Vollzugsbeamte nicht ohne Ankündigung während des Toilettengangs des Gefangenen den Haftraum betreten

24.02.2022Liegt keine Gefahr im Verzug vor, dürfen Vollzugsbeamte nicht ohne Ankündigung den Haftraum sofort betreten, wenn der Gefangene auf der Toilette ist. Dem Gefangenem muss Zeit gegeben werden, den Toilettengang beenden zu können. Dies hat das Landgericht Regensburg entschieden.Weiterlesen auf www.kostenlose-urteile.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.kostenlose-urteile.de
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