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05.05.2024
05.05.2024
14206 Oberlandesgericht Frankfurt am Main

OLG Frankfurt am Main: 50.000 € Schmerzensgeld für eine 70-jährige Patientin nach Befund­erhebungs­fehler

03.03.2021Verstirbt eine 70-jährige Patientin an einer zu spät erkannten Krebserkrankung, sind für die Bemessung des Schmerzensgeldes in besonderem Maße einerseits ihr Leidensweg, insbesondere die Heftigkeit und Dauer der Schmerzen, maßgeblich und andererseits ihr Alter und ihre familiäre Situation, die Rückschlüsse auf die erlittenen Lebens­beeinträchtigungen zulassen, zu berücksichtigen. Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main (OLG) sprach auf dieser Grundlage ein Schmerzensgeld in Höhe von 50.000,00 zu.Weiterlesen auf www.kostenlose-urteile.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.kostenlose-urteile.de
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