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28.04.2024
28.04.2024
20420 Kammergericht Berlin

Nach Tod der Kindesmutter entfällt das Erfordernis ihrer Zustimmung zur Vater­schafts­anerkennung

29.03.2023Nach dem Tod der Kindesmutter entfällt das nach § 1595 Abs. 1 BGB grundsätzliche Erfordernis ihrer Zustimmung zu einer Vater­schafts­anerkennung. Es genügt die Zustimmung des Kindesvaters und des Kindes. Bei der Abstammung komme es nicht zwingend auf die biologische Wahrheit an. Dies hat das Kammergericht Berlin entschieden.Weiterlesen auf www.kostenlose-urteile.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.kostenlose-urteile.de
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