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28.04.2024
28.04.2024
21771 Oberlandesgericht Stuttgart

Nutzungsvergütung für Nutzung der gemeinsamen Immobilie während der Trennungszeit richtet sich nicht nur nach ortsüblicher Marktmiete

11.09.2023Die Nutzungsvergütung für die Nutzung einer gemeinsamen Immobilie in der Trennungszeit gemäß § 1361 b Abs. 2 Satz 2 BGB richtet sich nicht allein nach der ortsüblichen Marktmiete. Vielmehr spielen weitere Gesichtspunkte, wie etwa die Leistungsfähigkeit des verbleibenden Ehegatten und die Einkommens­verhältnisse der Ehegatten eine Rolle. Dies hat das Oberlandesgericht Stuttgart entschieden.Weiterlesen auf www.kostenlose-urteile.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.kostenlose-urteile.de
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