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03.05.2024
03.05.2024
10880 Amtsgericht Münster

Nutzerwechselgebühr wegen Zwischenablesung nicht umlagefähig

31.03.2020Die Nutzerwechselgebühr wegen einer Zwischenablesung kann nicht auf den Mieter umgelegt werden. Denn solche Kosten stellen nicht umlagefähige Verwaltungskosten dar. Dies hat das Amtsgericht Münster entschieden.Weiterlesen auf www.kostenlose-urteile.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.kostenlose-urteile.de
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