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27.04.2024
27.04.2024
22279 Nebenkostenabrechnung

Darf der Vermieter das Guthaben aus einer Betriebs­kosten­abrechnung als Sicherheit einbehalten?

27.10.2023Leistet ein Mieter auf die Betriebs­kosten Voraus­zahlungen, so muss der Vermieter gemäß § 556 Abs. 3 BGB jährlich darüber abrechnen. Haben die Voraus­zahlungen des Mieters nicht ausgereicht, um die an­gefallenen Nebenkosten vollständig abzudecken, so muss er den fehlenden Betrag nachzahlen. Hat der Mieter dagegen zu viel voraus­gezahlt, erhält er ein entsprechendes Guthaben. Darf der Vermieter dieses Guthaben als Sicherheit einbehalten, weil der Mieter zum Beispiel die Mietsache beschädigt hat und sich weigert den Schaden zu ersetzen?Weiterlesen auf www.refrago.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.refrago.de
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