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09.09.2025
09.09.2025
26988 Rechtsanwalt Dr. Simon

Neue Entscheidung des BSG vom 27.08.2025 – 490.000 Euro Regress wegen Sprechstun­denbedarfs­verordnungen

09.09.2025Das Bundessozialgericht (BSG) hat mit Urteil vom 27.08.2025 (Az. B 6 KA 9/24 R) einen Regress in Höhe von 490.000 Euro gegen einen Kardiologen bestätigt. Über mehrere Jahre hinweg hatte der Arzt Sprechstun­denbedarfs­verordnungen nicht eigenhändig unterschrieben, sondern lediglich mit einem Unterschrif­tenstempel versehen.Der Beitrag Neue Entscheidung des BSG vom 27.08.2025 – 490.000 Euro Regress wegen Sprechstun­denbedarfs­verordnungen erschien zuerst auf Rechtsanwalt Simon - Hannover.Weiterlesen auf kanzleisimon.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf kanzleisimon.de
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