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29.04.2024
29.04.2024
17514 Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen

Nahrungser­gänzungsmittel sind keine Arzneimittel im Rechtssinne

04.01.2022Nahrungser­gänzungsmittel sind keine Arzneimittel im Rechtssinne und müssen somit nicht von der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) übernommen werden. Dies hat das Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen entschieden.Weiterlesen auf www.kostenlose-urteile.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.kostenlose-urteile.de
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