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28.04.2024
28.04.2024
17079 Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen

Melatoninkapseln sind nicht generell Arzneimittel

01.11.2021Das Ober­verwaltungs­gericht hat gestern entschieden, dass Kapseln, die 0,5 mg Melatonin enthalten und von denen laut Verzehrempfehlung täglich 2 Stück eingenommen werden sollen, kein Arzneimittel sind.Weiterlesen auf www.kostenlose-urteile.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.kostenlose-urteile.de
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