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17.09.2025
17.09.2025
27045 Verwaltungsgericht Koblenz

Zur Bildung einer Abrechnungseinheit für die Berechnung von Ausbaubeiträgen

16.09.2025Der Stadt Bendorf ist bei der zur Abrechnung wiederkehrender Ausbaubeiträge gebildeten größten Abrechnungseinheit 7 kein Fehler unterlaufen, sodass die Heranziehung der dortigen Grundstücks­eigentümer zu wiederkehrenden Ausbaubeiträgen rechtmäßig ist. Das ergibt sich aus einem Urteil des Verwaltungsgerichts Koblenz.Weiterlesen auf www.urteile.newsLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.urteile.news
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