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24.03.2026
24.03.2026
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Räumungsfrist bei Vollstreckung aus einem Zuschlagsbeschluss: Eine Entscheidung des Landgerichts Kiel

24.03.2026Die Entscheidung des Landgerichts Kiel aus dem Jahr 1992 zeigt, dass auch bei einer Räumung nach Zwangsversteigerung Schutzmechanismen greifen können. In besonderen Härtefällen kann gemäß § 765a ZPO eine angemessene Räumungsfrist gewährt werden, um Betroffenen ausreichend Zeit zur Suche nach Ersatzwohnraum zu geben.Der Beitrag Räumungsfrist bei Vollstreckung aus einem Zuschlagsbeschluss: Eine Entscheidung des Landgerichts Kiel erschien zuerst auf buero.malkus - Rechtsanwalts­kanzlei in Leipzig.Weiterlesen auf malkus.lawyerLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf malkus.lawyer
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