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17.03.2026
17.03.2026
27864 buero.malkus - Rechtsanwaltskanzlei

Befristete Wohnraummiet­verträge wegen geplanter Instandsetzung – ein sinnvolles Gestaltungs­instrument zur Wohnraumnutzung

17.03.2026Befristung wegen geplanter BaumaßnahmenDas Gesetz erlaubt eine zeitliche Befristung eines Wohnraummiet­vertrags, wenn der Vermieter beabsichtigt, die Wohnung später zu beseitigen (z. B. durch Abriss), wesentlich zu verändern oder umzubauen, oder umfangreich instand zu setzen, und diese Maßnahmen durch ein fortbestehendes Mietverhältnis erheblich erschwert würden. Der Gesetzgeber verfolgt damit einen praktischen Zweck: Vermieter sollen Wohnungen nicht über längere Zeit leer stehen lassen müssen, nur weil in absehbarer Zeit bauliche Maßnahmen geplant sind.Wichtig ist jedoch: Die Befristung darf kein „Vorratsinstrument“ sein. Es muss bereits bei Vertragsschluss eine ernsthafte Absicht bestehen, die entsprechenden Maßnahmen später durchzuführen. ...Weiterlesen auf malkus.lawyerLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf malkus.lawyer
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