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15.02.2026
15.02.2026
27712 Anwaltskanzlei Harzewski

Kontrollverlust als immaterieller Schaden

09.02.2026Was heißt „Kontrollverlust“ konkret – wann wird es kritisch?Ein Kontrollverlust liegt typischerweise vor, wenn:Typische Risikokon­stellationen:Eher kein Kontrollverlust (regelmäßig), wenn:Der EuGH behandelt „Kontrollverlust“ nicht automatisch als Schaden, sondern als schadensnahen Umstand. Ersatz gibt es erst, wenn die betroffene Person konkret darlegt, welche immaterielle Beeinträchtigung daraus folgt (z. B. begründete Sorge vor Missbrauch, emotionale Belastung). Keine Pflicht: Nachweis tatsächlichen Missbrauchs oder weiterer Folgeschäden – aber die Beeinträchtigung muss real und einzelfallbezogen sein. ...Weiterlesen auf rechtsanwalt-harzewski.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf rechtsanwalt-harzewski.de
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