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02.01.2026
02.01.2026
27571 Verwaltungsgericht Koblenz

Erhöhte Hundesteuersätze für Zweit- und Dritthunde rechtmäßig

02.01.2026Die Kläger sind Halter von zwei bzw. drei Hunden in einer Ortsgemeinde der Verbandsgemeinde Zell (Mosel). Von der für die Ortsgemeinde handelnden Verbandsge­meindever­waltung wurden sie auf Grundlage der Hundesteuersatzung sowie den entsprechenden Festsetzungen in der Haushaltssatzung der Ortsgemeinde zu Hundesteuer für das Jahr 2024 herangezogen.Weiterlesen auf www.urteile.newsLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.urteile.news
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