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13.03.2026
13.03.2026
27853 Bundesfinanzhof

Ratenweise Erfüllung einer Abfindung für einen lebzeitigen Pflichtteils­verzicht unterliegt nicht der Einkommensteuer

13.03.2026Der Bundesfinanzhof (BFH) hat entschieden, dass Abfindungen, die für einen lebzeitigen Pflichtteils- und Pflichtteils­ergänzungs­verzicht gezahlt werden, nicht der Einkommensteuer unterliegen. Die Zahlungen stellen kein erzieltes Einkommen dar, auch wenn sie in Raten geleistet werden. Der BFH hat damit seine frühere Rechtsprechung zur fehlenden Einkommen­steuerbarkeit solcher Abfindungen in Form von Einmalzahlungen und wiederkehrenden Leistungen bestätigt.Weiterlesen auf www.urteile.newsLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.urteile.news
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