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13.08.2026
13.08.2026
28438 Hessisches Finanzgericht

Keine Einfuhr von Elfenbein-Schmuck mit Rechnung aus dem Jahr 1970 aus Nicht-EU-Land

12.08.2026Die Einziehung von Elfenbein durch die Zollbehörde im Rahmen einer Einfuhr ist rechtmäßig, wenn keine Einfuhrgenehmigung vorliegt und lediglich ein 56 Jahre alter Beleg aus einem außerhalb der Europäischen Union belegenen sog. Drittland beigebracht wird. Dies hat das Hessische Finanzgericht mit Urteil vom 7. Juli 2026 (Az. 7 K 184/24) entschieden.Weiterlesen auf www.urteile.newsLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.urteile.news
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