wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollständig mit dem Standard HTML 5 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben 'verschluckt' hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen
 
01.09.2026
01.09.2026
28508 Finanzgericht Baden-Württemberg

Kosten für einen „Hirnschrittmacher“ können als außergewöhnliche Belastungen die Einkommensteuer mindern

31.08.2026Das Finanzgericht Baden-Württemberg berücksichtigte mit Urteil vom 20. März 2026 die vom Kläger im Streitjahr 2022 gezahlten Aufwendungen für eine Tiefe Hirnstimulation, umgangssprachlich als Hirnschrittmacher bezeichnet, zur Behandlung einer Depression als außergewöhnliche Belastungen.Weiterlesen auf www.urteile.newsLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.urteile.news
www.urteile.news
URL dieser Seite: https://www.recht-aktuell.de/Kosten_fuer_einen_Hirnschrittmacher_koennen_als_aussergewoehnliche_Belastungen_die_Einkommensteuer