wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollständig mit dem Standard HTML 5 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben 'verschluckt' hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen
 
02.05.2024
02.05.2024
338 Betriebliches E-Mail-Konto

Darf der Arbeitgeber in die E-Mail-Konten der Angestellten schauen und die E-Mails lesen?

22.02.2022Darf der Arbeitgeber in die E-Mail-Konten der Angestellten schauen und die E-Mails lesen?Die Frage, ob Arbeitgeber die dienstlichen E-Mail-Accounts von Mitarbeitern kontrollieren bzw. E-Mails mitlesen dürfen, berührt zum einen das Interesse des Arbeitgebers, Betriebsabläufe zu kontrollieren, und andererseits das Persönlich­keitsrecht des betroffenen Arbeitnehmers. Eine lückenlose und ständige Überwachung ist datenschutz­rechtlich verboten. Jedoch ist die Kontrolle der E-Mails durch den Arbeitgeber im Einzelfall unter bestimmten Voraussetzungen erlaubt.Absolut verboten ist selbstverständlich die Kontrolle privater E-Mail-Accounts der Mitarbeiter. Diese sind für den Arbeitgeber absolut tabu. ...Weiterlesen auf www.refrago.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.refrago.de
www.refrago.de
URL dieser Seite: https://www.recht-aktuell.de/Darf_der_Arbeitgeber_in_die_E-Mail-Konten_der_Angestellten_schauen_und_die_E-Mails_lesen