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17.05.2024
17.05.2024
23661 Anwaltskanzlei Harzewski

Beim Schadensersatz zählen Mitarbeiter nicht als Ausrede

02.05.2024Verlust der Kontrolle als SchadenDas Gericht zitiert das erste Mal Erwägungsgrund 85 der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO). Dieser führt u.a. den „Verlust der Kontrolle“ als einen der Schäden auf, die durch eine Verletzung personenbezogener Daten verursacht werden können. Dies bestätigt die bisherige Rechtsprechung, wonach schon der kurzzeitige Verlust der Kontrolle über personenbezogene Daten einen immateriellen Schaden darstellen kann.Unternehmen können sich grundsätzlich von der Haftung befreien, wenn sie nachweisen, dass sie in keinerlei Hinsicht für den Umstand, durch den der Schaden eingetreten ist, verantwortlich sind (Art. 83 Abs. 3 DSGVO). Dies gelingt nach Ansicht des Gerichts aber nicht dadurch, dass sich Verantwortliche auf ...Weiterlesen auf rechtsanwalt-harzewski.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf rechtsanwalt-harzewski.de
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