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17.05.2024
17.05.2024
23657 Landgericht Frankfurt am Main

Unzulässige Teilanfechtung der Beschlüsse über Anpassung der Vorschüsse und Einforderung von Nachschüssen

02.05.2024Die Teilanfechtung der Beschlüsse über die Anpassung der Vorschüsse oder die Einforderung von Nachschüssen ist nach neuem Recht nicht mehr möglich. Vielmehr muss die gesamte Jahresabrechnung angefochten werden. Dies hat das Landgericht Frankfurt a.M. entschieden.Weiterlesen auf www.kostenlose-urteile.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.kostenlose-urteile.de
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