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03.05.2024
03.05.2024
18048 Oberverwaltungsgericht Sachsen-Anhalt

Mit Sitzbänken und Tischen ausgestattete Grillhütte stellt bau­ordnungs­rechtlich ein Aufenthaltsraum dar

14.03.2022Ein mit Sitzbänken und Tischen ausgestatte Grillhütte stellt ein Aufenthaltsraum im Sinne von § 2 Abs. 5 der Bauordnung des Landes Sachsen-Anhalt (BauO LSA) dar. Liegt eine Genehmigung zur Errichtung der Grillhütte nicht vor, muss sie beseitigt werden. Dies hat das Ober­verwaltungs­gericht Sachsen-Anhalt entschieden.Weiterlesen auf www.kostenlose-urteile.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.kostenlose-urteile.de
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