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02.05.2024
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9874 Amtsgericht Leonberg

Mietkosten für Rauchwarnmelder sind nicht als Betriebskosten auf Mieter umlegbar

10.12.2019Die Mietkosten für Rauchwarnmelder sind nicht als Betriebskosten auf Wohnungsmieter umlegbar. Denn die Mietkosten treten an die Stelle von nicht umlegbaren Anschaffungskosten. Dies hat das Amtsgericht Leonberg entschieden.Weiterlesen auf www.kostenlose-urteile.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.kostenlose-urteile.de
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