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29.04.2024
29.04.2024
12207 Verwaltungsgericht Düsseldorf

Mietfahrräder dürfen in Düsseldorf vorläufig weiter auf Gehwegen abgestellt werden

17.09.2020Mietfahrräder eines bundesweit tätigen Anbieters dürfen in Düsseldorf jedenfalls vorläufig weiter im öffentlichen Straßenraum – insbesondere auf Gehwegen – abgestellt werden. Das hat das Verwaltungsgerichts Düsseldorf in einem Eilverfahren entschieden und die aufschiebende Wirkung einer entsprechenden Klage gegen die Stadt Düsseldorf angeordnet. Es spreche Überwiegendes dafür, dass das Angebot von Mietfahrrädern im Rahmen des Gemeingebrauchs im Sinne von § 14 Straßen- und Wegegesetz NRW zulässig ist.Weiterlesen auf www.kostenlose-urteile.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.kostenlose-urteile.de
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