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28.04.2024
28.04.2024
15798 Oberlandesgericht Saarbrücken

Gemeinde haftet für nicht ordnungsgemäßen Zustand des Schachtdeckels eines Kanaleinstiegs

28.06.2021Eine Gemeinde haftet grundsätzlich für den nicht ordnungsgemäßen Zustand des Schachtdeckels eines Kanaleinstiegs. Die Haftung besteht nicht, wenn nachgewiesen werden kann, dass der Schachtdeckel von Dritten bewegt wurde. Dies hat das Oberlandesgericht Saarbrücken entschieden.Weiterlesen auf www.kostenlose-urteile.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.kostenlose-urteile.de
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