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27.04.2024
27.04.2024
22482 Landessozialgericht Baden-Württemberg

Tödlicher Unfall eines Landwirts beim Hacken eigenen Holzes in der land­wirtschaftlichen Unfallversicherung versichert

05.12.2023Ein nebenberuflicher Land- und Forstwirt ist auch dann in der land­wirtschaftlichen Unfallversicherung versichert, wenn er beim Hacken eigenen Holzes verunglückt, auch wenn er daneben eine – nicht versicherte – gewerbliche Brennholz­aufbereitung betreibt, in der er zugekauftes fremdes Holz in gleicher Weise bearbeitet. Dies entschied das LSG Baden-Württemberg.Weiterlesen auf www.kostenlose-urteile.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.kostenlose-urteile.de
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