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28.04.2024
28.04.2024
14556 Verwaltungsgericht Lüneburg

Grund­stück­eigen­tümer kann zum Bereitstellen von Mülltonnen zur Abholung auf Bürgersteig verpflichtet sein

06.04.2021Ein Grund­stück­eigen­tümer kann nach einer kommunalen Abfall­bewirtschafts­satzung verpflichtet sein, die Mülltonnen zur Abholung auf dem Bürgersteig bereitzustellen. Dies ist etwa der Fall, wenn ein Abtransport der Behälter vom Grundstück schwierig ist, weil die Behälter zugeparkt sind. Dies hat das Verwaltungsgericht Lüneburg entschieden.Weiterlesen auf www.kostenlose-urteile.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.kostenlose-urteile.de
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