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28.04.2024
28.04.2024
10865 Amtsgericht Gelsenkirchen

Mieter kann Betriebs­kosten­ab­rechnung bei Bestreiten der Leistungserbringung auch ohne Belegeinsicht reklamieren

27.03.2020Bestreitet ein Mieter, dass umgelegte Leistungen erbracht wurden, so kann er die Betriebs­kosten­ab­rechnung auch ohne vorherige Belegeinsicht reklamieren. Nebenkosten können nur umgelegt werden, wenn die Leistungen erbracht wurden. Dies hat das Amtsgericht Gelsenkirchen entschieden.Weiterlesen auf www.kostenlose-urteile.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.kostenlose-urteile.de
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