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18.05.2026
18.05.2026
28124 Verwaltungsgericht Gelsenkirchen

Lehrerin ist 35 km langer Arbeitsweg zumutbarer

18.05.2026Eine Pendelstrecke auch von gut 35 km nach einem Umzug vom bisherigen Wohnort begründet keinen Versetzungsanspruch einer verbeamteten Lehrerin an eine näher an ihrem neuen Wohnort gelegene Schule. Dies hat das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen durch Gerichtsbescheid vom 30. März 2026 entschieden.Weiterlesen auf www.urteile.newsLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.urteile.news
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