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02.09.2026
02.09.2026
28512 Bundesgerichtshof

Landgericht Hamburg verfasst 295 Seiten langes Urteil – Bundesgerichtshof kritisiert bedenklichen Umgang mit Justizressourcen

01.09.2026Der Bundesgerichtshof hat die Revision des Angeklagten gegen ein Urteil des Landgerichts Hamburg mangels Rechtsfehlern verworfen. Zugleich rügte der BGH jedoch die exzessive Länge der Urteilsbegründung, die mit 295 Seiten – davon über 200 zur Prüfung eines weitgehenden Geständnisses – gegen § 267 StPO verstoße und Justizressourcen verschwende.Weiterlesen auf www.urteile.newsLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.urteile.news
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