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27.04.2024
27.04.2024
21713 Rechtsanwalt Dr. Simon

LSG: Sozialpädiatrische Zentren (SPZ) nach § 119 SGB V für besondere Bedarfe zulässig

12.10.2022Sozialpädiatrische Zentren nach § 119 SGB V können grundsätzlich auch auf die Erbringung spezieller sozialpädiatrischer Leistungen aufgrund besonderer zu Grunde liegender Krankheitsbilder – hier Kinder und Jugendliche mit Organversagen – ausgerichtet sein.Der Beitrag LSG: Sozialpädiatrische Zentren (SPZ) nach § 119 SGB V für besondere Bedarfe zulässig erschien zuerst auf Rechtsanwalt Simon - Hannover.Weiterlesen auf kanzleisimon.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf kanzleisimon.de
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