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27.04.2024
27.04.2024
18935 SI Rechtsanwaltsgesellschaft mbH – Scheidung und Familienrecht

Kindesunterhalt während Studium: Anspruch der Eltern auf Belege über Studienstand

19.07.2022Informationsrecht der Eltern über StudienstandDie Eltern haben grundsätzlich einen Anspruch darauf, über den Studienstand informiert zu werden. Dazu genügt bei einem Studium grundsätzlich die Vorlage einer aktuellen Immatrikulations- bzw. Studienbe­scheinigung, um nachzuweisen, dass das Kind an einer Universität für einen Studiengang eingeschrieben ist. Darüber hinausgehende Informationsrechte bestehen für die Eltern in der Regel nicht. Sie können regelmäßig nicht die Vorlage von Leistungsnachweisen verlangen. Denn es ist für den Unterhaltsanspruch des Kindes grundsätzlich unerheblich, wie seine Noten sind. Eine Ausnahme besteht, wenn der Erfolg des Studiums aufgrund schlechter Noten in Gefahr ist. Das Kind muss nämlich nachweisen können, dass es ...Weiterlesen auf scheidung.servicesLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf scheidung.services
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