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28.04.2024
28.04.2024
20051 Oberlandesgericht München

Kein Auskunftsanspruch wegen Pflichtteilsrecht bei Annahme eines Vermächtnisses in Höhe des Pflichtteils

20.01.2023Ein Anspruch auf Auskunft gemäß § 2314 BGB besteht nicht, wenn der Pflichtteils­berechtigte bereits ein Vermächtnis in Höhe des Pflichtteils­anspruchs angenommen hat. Ihm steht aber ein Anspruch auf Vorlage eines einfachen Nachlass­verzeichnisses gemäß § 242 BGB zu. Dies hat das Oberlandesgericht München entschieden.Weiterlesen auf www.kostenlose-urteile.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.kostenlose-urteile.de
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