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26.06.2025
26.06.2025
26077 GSP Dr. Glaser & Scheidt

Nachlassverzeichnis richtig erstellen

25.06.2025Was Pflichtteils­berechtigte wissen müssen Ein Nachlassverzeichnis muss nach § 2314 BGB vollständig, übersichtlich und wahrheitsgemäß erstellt werden. Es muss alle Aktiva und Passiva des Nachlasses enthalten – darunter Bankguthaben, Immobilien, werthaltiger Hausratsowie Schenkungen der letzten zehn Jahre. Pflichtteils­berechtigte haben zudem einen gesetzlichen Anspruch auf Hinzuziehung beim Erstellen eines notariellen Nachlassver­zeichnisses. Reine Verweise auf Unterlagen oder pauschale Angaben reichen nicht aus. Pflicht zur Erstellung eines Nachlassver­zeichnisses nach § 2314 BGB Im […]Der Beitrag Nachlassverzeichnis richtig erstellen erschien zuerst auf Scheidt Kalthoff & Partner - Rechtsanwaelte.Weiterlesen auf rechtsanwaelte-gsp.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf rechtsanwaelte-gsp.de
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