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02.05.2024
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12406 Landgericht Wiesbaden

Keine mietvertragliche Ausgleichspflicht des Vermieters für Durchführung nicht geschuldeter Schön­heits­reparaturen durch den Mieter

16.10.2020Ein Vermieter ist aufgrund des Mietvertrags nicht verpflichtet, die Kosten einer vom Mieter durchgeführten, aber nicht geschuldeten Schönheitsreparatur zu übernehmen. Es kann aber ein be­reicherungs­rechtlicher Anspruch gemäß § 812 BGB bestehen. Dies hat das Landgericht Wiesbaden entschieden.Weiterlesen auf www.kostenlose-urteile.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.kostenlose-urteile.de
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