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10.05.2024
10.05.2024
18838 Landgericht Berlin

Keine Vermutung zum Erhalt der zweiten Seite eines Schreibens auf dem Postweg

05.07.2022Besteht ein Schreiben aus zwei Seiten, so besteht keine Vermutung dahingehend, dass der Empfänger neben der ersten Seite auch die zweite Seite erhalten hat. Den Erhalt der zweiten Seite muss der Sender nachweisen. Dies hat das Landgericht Berlin entschieden.Weiterlesen auf www.kostenlose-urteile.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.kostenlose-urteile.de
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