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28.04.2024
28.04.2024
21199 Landgericht Frankenthal (Pfalz)

Schlechte Bewertung im Online-Portal: Verfasser muss Tatsachen beweisen können

07.08.2023Wer in einem Online-Bewertungsportal negative Tatsachen zulasten eines Unternehmens behauptet, muss im Zweifel beweisen, dass diese Fakten auch zutreffend sind. Gelingt der Beweis nicht, so kann der Betroffene verlangen, dass die Bewertung unterlassen wird. Dies hat das Landgericht Frankenthal klargestellt. Den Verfasser einer schlechten Bewertung in einem Online-Portal hat das LG dazu verurteilt, eine in seiner Kritik enthaltene negative Behauptung zu löschen.Weiterlesen auf www.kostenlose-urteile.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.kostenlose-urteile.de
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