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27.04.2024
27.04.2024
18649 Verwaltungsgericht Berlin

Keine Umbettung eines Leichnams: 30-km-Autoahrt zu einer in Innenstadt gelegenen Grabstätte trotz gesundheitlicher Einschränkungen ist zumutbar

13.06.2022Einer hinterbliebenen Person ist es trotz gesundheitlicher Einschränkungen zumutbar, eine Entfernung von 30 km zu einer in einer Innenstadt gelegen Grabstätte mit dem Auto zurückzulegen. Ein Anspruch auf Umbettung des Leichnams besteht daher nicht. Dies hat das Verwaltungsgericht Berlin entschieden.Weiterlesen auf www.kostenlose-urteile.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.kostenlose-urteile.de
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