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28.04.2024
28.04.2024
12449 Amtsgericht Brandenburg a. d. Havel

Keine Übersicherung bei freiwilligem Angebot einer Bürgschaft

26.10.2020Wird einem Wohnungsvermieter von einem Dritten freiwillig eine Bürgschaft zugesagt, so liegt keine Übersicherung vor. Die Bürg­schafts­erklärung ist dann nicht gemäß § 551 Abs. 4 BGB unwirksam. Dies hat das Amtsgericht Brandenburg entschieden.Weiterlesen auf www.kostenlose-urteile.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.kostenlose-urteile.de
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