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28.04.2024
28.04.2024
15675 Verwaltungsgericht Berlin

Keine Sonntagsöffnung für Supermarkt mit Ladestelle für E-Fahrzeuge

14.06.2021Stellt ein Supermarkt auf seinem Parkplatz der Kundschaft kostenlos eine Lademöglichkeit für Elektrofahrzeuge zur Verfügung, liegt hierin kein Betrieb einer Tankstelle im Sinne des Berliner Laden­öffnungs­gesetzes (BerlLadÖffG). Eine Ausnahme vom grundsätzlichen Verbot der Öffnung von Verkaufsstellen an Sonn- und Feiertagen für Reisebedarf liegt damit nicht vor. Das hat das Verwaltungsgericht Berlin in einem Eilverfahren entschieden.Weiterlesen auf www.kostenlose-urteile.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.kostenlose-urteile.de
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