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29.04.2024
29.04.2024
22550 Verwaltungsgericht Hamburg

Keine Sonntagsöffnung für Automatenkiosk

20.12.2023Für ein Automatenkiosk kommt eine Sonntagsöffnung nicht in Betracht. Denn der Sonntag dient der Arbeitsruhe und der seelischen Entspannung. Dies hat das Verwaltungsgericht Hamburg entschieden.Weiterlesen auf www.kostenlose-urteile.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.kostenlose-urteile.de
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