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28.04.2024
28.04.2024
12769 Finanzgericht Rheinland-Pfalz

Keine Lohnsteuerpflicht für Herstellerrabatte beim Autokauf

13.11.2020Das Finanzgericht Rheinland-Pfalz hat entschieden, dass Rabatte, die Außen­dienst­mitarbeiter einer Krankenkasse beim Autokauf von Autoherstellern erhalten, nicht als Arbeitslohn versteuert werden müssen.Weiterlesen auf www.kostenlose-urteile.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.kostenlose-urteile.de
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