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27.04.2024
27.04.2024
19657 Bundesfinanzhof

Vom Arbeitgeber gezahltes Entgelt für Kennzeichenwerbung ist Arbeitslohn

10.11.2022Der Bundesfinanzhof (BFH) hat entschieden, dass ein von einem Arbeitgeber an seine Arbeitnehmer gezahltes Entgelt für Werbung des Arbeitgebers auf dem Kennzeichenhalter des privaten PKW des Arbeitnehmers Arbeitslohn ist, wenn dem abgeschlossene „Werbemietvertrag“ kein eigenständiger wirtschaftlicher Gehalt zukommt.Weiterlesen auf www.kostenlose-urteile.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.kostenlose-urteile.de
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