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29.04.2024
29.04.2024
21081 Finanzgericht Münster

Abgeltungszahlung für Versorgungsbezüge an NATO-Mitarbeiter ist Arbeitslohn

21.07.2023Das Finanzgericht Münster hat entschieden, dass eine Einmalzahlung zur Abgeltung von Versorgungsbezügen der NATO an einen ehemaligen Angestellten zu steuerpflichtigen Einkünften aus nicht selbstständiger Arbeit führt.Weiterlesen auf www.kostenlose-urteile.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.kostenlose-urteile.de
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