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28.04.2024
28.04.2024
21236 Rechtsanwalt Dr. Drees

Keine Gehaltserhöhung nach Kündigung erhalten?

02.05.2023Gehaltserhöhung nach Kündigung ohne TarifbindungGrundsätzlich darf der Arbeitgeber das Gehalt von einzelnen Mitarbeitern frei bestimmen. Ihr Arbeitgeber kann also grundsätzlich mit Ihren Kollegen ein höheres Gehalt vereinbaren als mit Ihnen.Hinsichtlich der Gleichbehandlung von männlichen und weiblichen Mitarbeitern hat das Bundesarbeits­gericht zuletzt allerdings die Maßstäbe verschärft, die so auch für Gehaltserhöhungen während der Kündigungsfrist gelten können:Die Richter entschieden, dass eine Frau Anspruch auf gleiches Entgelt habe, wenn der Arbeitgeber männlichen Kollegen aufgrund ihres Geschlechts ein höheres Entgelt zahle. Das gelte auch dann, wenn nur der männliche Kollege ein höheres Entgelt fordere und der Arbeitgeber dieser ...Weiterlesen auf www.dr-drees.comLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.dr-drees.com
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