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27.04.2024
27.04.2024
16039 Landesarbeitsgericht Schleswig-Holstein

Keine Diskriminierung mehrgeschlechtlich geborener Menschen bei Verwendung des Gendersternchens in Stellen­aus­schreibung

26.07.2021Die Verwendung des Gendersternchens in einer Stellen­aus­schreibung stellt keine Diskriminierung mehrgeschlechtlich geborener Menschen dar. Das Gendersternchen dient vielmehr einer geschlechter­sensiblen und diskriminierungs­freien Sprache. Dies hat das Landes­arbeits­gericht Schleswig-Holstein entschieden.Weiterlesen auf www.kostenlose-urteile.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.kostenlose-urteile.de
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