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27.04.2024
27.04.2024
20881 Bundesarbeitsgericht

BAG zur endgehaltsbezogenen Betriebsrente bei Teilzeit

22.06.2023Eine Betriebs­renten­zusage kann zulässig auf das im letzten Kalenderjahr vor dem Ausscheiden durchschnittlich bezogene Monatsgehalt abstellen, um die Betriebs­renten­leistungen zu berechnen, und dieses im Fall von Teilzeit­beschäftigung innerhalb der letzten zehn Jahre vor dem Ausscheiden mit einem Faktor für den durchschnittlichen Beschäftigungs­umfang in diesem Zeitraum modifizieren. Dies hat das Bundes­arbeits­gericht entschieden.Weiterlesen auf www.kostenlose-urteile.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.kostenlose-urteile.de
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