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29.04.2026
29.04.2026
28041 Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz

Kein ausnahmsloser Anspruch auf einen Kindergartenplatz mit durchgängig siebenstündiger Betreuungszeit

29.04.2026Nach dem rheinland-pfälzischen Kindertages­stättengesetz soll die tägliche Betreuungszeit in einer Kindertages­einrichtung im Regelfall durchgängig sieben Stunden umfassen. Im Einzelfall kann aber auch eine in der Mittagszeit unterbrochene Betreuungszeit ausreichend sein, insbesondere wenn ein Erziehungs­berechtigter keiner Erwerbstätigkeit nachgeht oder keine pflegerischen Pflichten erfüllen muss. Dies entschied das Oberverwal­tungsgericht Rheinland-Pfalz in Koblenz.Weiterlesen auf www.urteile.newsLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.urteile.news
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