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03.08.2026
03.08.2026
28393 Verwaltungsgericht Neustadt

Grundstücks­eigentümerin muss Rattenbekämpfung fortsetzen und Müll beseitigen

03.08.2026Das Verwaltungsgericht Neustadt an der Weinstraße hat den Eilantrag einer Grundstücks­eigentümerin aus Annweiler gegen weitreichende behördliche Auflagen zur Rattenbekämpfung abgelehnt. Die Eigentümerin wird damit verpflichtet, weiterhin professionelle Schädlingsbekämpfer zu beauftragen und Gegenstände von ihrem Grundstück zu entfernen, die den Tieren als Unterschlupf oder Nahrungsquelle dienen.Weiterlesen auf www.urteile.newsLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.urteile.news
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