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30.04.2024
30.04.2024
13420 Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen

Kein Verstoß gegen Rücksichtnahmegebot bei Einsichtnahme auf Nachbargrundstück durch neues Bauvorhaben

05.02.2021Kommt es durch ein neues Bauvorhaben zu einer Einsichtmöglichkeit auf ein benachbartes Grundstück, so liegt darin kein Verstoß gegen das Gebot der Rücksichtnahme. Ein Nachbar hat keinen Anspruch darauf, dass ihm Freiflächen verbleiben, die von Blicken Dritter entzogen sind. Dies hat das Ober­verwaltungs­gericht Nordrhein-Westfalen entschieden.Weiterlesen auf www.kostenlose-urteile.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.kostenlose-urteile.de
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